Der Richtplan Saurer WerkZwei – Schöntal wurde zusammen mit dem Gestaltungsplan Saurer WerkZwei (GP) 2007 genehmigt. Der die Gemeindegrenze Arbon-Steinach überschreitende Richtplan zeigt in einem grösseren räumlichen Kontext die Bedeutung des Areals durch seine zentrale Lage und seine Funktion als Bindeglied zwischen der Stadt Arbon und der Gemeinde Steinach auf.
Die meisten Inhalte des Richtplans Saurer WerkZwei – Schöntal sind heute im Perimeter des Gestaltungsplan Saurer WerkZwei (GP) allgemeinverbindlich geregelt bzw. sind realisiert worden. Damit ist der zentrale Zweck des Richtplans, die Erhöhung der Rechtssicherheit für die Grundeigentümer, indem die Absichten der Behörden bekannt gemacht werden, weitgehend erfüllt. Daher ist vorgesehen, den Richtplan Saurer WerkZwei – Schöntal aufzuheben.
Gemäss § 14 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, RB 700), § 3 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (PBV) und Beschluss des Stadtrats Arbon vom 1. Dezember 2025 wurde die Aufhebung des Richtplans Saurer WerkZwei – Schöntal zur öffentlichen Bekanntmachung publiziert. Die öffentliche Bekanntmachung hat vom 12. Dezember 2025 bis am 14. Januar 2026 stattgefunden. Im Zeitraum des Bekanntmachungsverfahrens sind bei der Stadt keine Eingaben eingegangen. Die Aufhebung des Richtplan Entwicklung Saurer WerkZwei – Schöntal wurde dem Kanton mit Antrag zur Genehmigung eingereicht.