
Ende 2021 wurde während der Auflagefrist zum Gestaltungsplan Riva das fakultative Referendum ergriffen. Nach der Abweisung der Einsprachen durch den Stadtrat im Frühling 2022 und der Verabschiedung zuhanden des Stadtparlaments setzte dieses im Herbst 2022 eine vorberatende Kommission ein. Das Stadtparlament behandelte die Vorlage im Frühjahr 2023. An der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 wurde dem Gestaltungsplan Riva zugestimmt. Der Gestaltungsplan ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da gegen ihn Rechtsmittel hängig sind und die entsprechenden Verfahren auf kantonaler Ebene noch nicht abgeschlossen sind. Bis zu deren Abschluss können keine rechtsverbindlichen Baubewilligungen erteilt werden.

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