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Individuelle Prämienverbilligung

Die individuelle Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung wird anspruchsberechtigten Personen ausgerichtet, die per 1. Januar des Jahres ihren steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Thurgau hatten. Sofern das steuerbare Einkommen und Vermögen spezifische Grenzwerte nicht übersteigt, können Erwachsene wie auch Kinder Anspruch auf individuelle Prämienverbilligungsbeiträge haben.

Anspruchsberechtigte Personen werden von der Wohngemeinde aufgrund der provisorischen Steuerdaten ermittelt und erhalten bis Ende April ein Antragsformular zugestellt. Wurde keinen Anspruch auf Prämienverbilligung ermittelt, oder können veränderte Verhältnisse nachgewiesen werden, kann nachträglich eine Anpassung beantragt werden.

Kontakt

Sozialversicherungsamt

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