
Gemeinsam mit der Gemeinde Roggwil und dem Kanton Thurgau hat die Stadt Arbon 2021 beschlossen, eine Zweckmässigkeitsbeurteilung in Auftrag zu geben, die feststellen soll, ob bzw. unter welchen Umständen eine Spange Süd – eine Verbindungsstrasse zwischen der St. Gallerstrasse und dem Autobahnzubringer Arbon-Süd – bewilligungsfähig ist. Die Spange Süd soll in erster Linie die Landquartstrasse in Arbon und die Hubgasse in Roggwil vom Verkehr entlasten und eine zweckmässige Erschliessung des Grundstücks Rietli in Stachen ermöglichen. Nach erfolgter Auftragserteilung fand im Winter 2022 ein erstes Treffen der Begleitgruppe statt.
Seit Anfang 2024 liegt das Ergebnis der Zweckmässigkeitsbeurteilung zur Spange Süd vor, die Arbon und Roggwil gemeinsam in Auftrag gegeben hatten. Die damit befasste Begleitgruppe hat mehr als zehn denkbare Varianten für eine Umsetzung der Spange Süd erarbeitet. Von diesen erscheinen drei als gut realisierbar, eine wird favorisiert. Die Machbarkeit der favorisierten Variante wird gegenwärtig im Detail abgeklärt. Hintergrund davon ist, dass diese aufgrund verkehrstechnischer Aspekte die Nationalstrassen tangiert. In der Folge müssen sowohl der Kanton Thurgau als auch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Rahmenbedingungen beurteilen und die favorisierte Variante freigeben. Dieser Prozess läuft seit dem Frühjahr 2024. Da die Detailabklärungen aufwändig sind, liegen die Resultate noch nicht vor. Arbon wie auch Roggwil hoffen, dass die Ergebnisse möglichst bald vorliegen und ausgewertet werden können.