
Die Mosterei Möhl plant die betriebliche Erweiterung ihres Standorts, insbesondere den Ersatz der Glasabfüllanlage sowie eine Optimierung der Parkplatzsituation. Da diese Entwicklung im bisherigen Gestaltungsplan nicht möglich war, wurde eine Anpassung des Gestaltungsplans vorgenommen. Der neue Gestaltungsplan umfasst das gesamte Betriebsareal zwischen St. Gallerstrasse, Niederfeldstrasse und Frohsinnstrasse sowie zusätzlich die Parzelle Nr. 5030 südwestlich der Frohsinnstrasse.
Nach der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 10. März 2025 und der öffentlichen Mitwirkung vom 11. bis 31. März 2025 ohne Eingaben erfolgte die öffentliche Auflage vom 26. September bis 15. Oktober 2025. Gegen die Planung gingen keine Einsprachen ein. Der Gestaltungsplan Mosterei Möhl wurde am 19. Januar 2026 vom Stadtrat Arbon in Kraft gesetzt und ist damit rechtskräftig.