Die Sozialhilfe unterstützt Personen, welche ihre Existenz mit Einkommen (Lohn, Sozialversicherungsleistungen, Leistungen Dritter etc.) und Vermögen nicht sichern können. Die Anspruchsvoraussetzungen sind gesetzlich festgelegt. Sozialhilfeberechtigte Personen erhalten wirtschaftliche und persönliche Hilfe mit dem Ziel, schnellstmöglich die Existenz selbstständig sichern zu können.
Das sozialhilferechtliche Existenzminimum setzt sich zusammen aus Grundbedarf, Gesundheitskosten und Miete. Nebst der Förderung der finanziellen Selbstständigkeit stehen die Stärkung der Gesundheit und sozialen Integration im Fokus.