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Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen, wenn die Renten und das Einkommen die definierten minimalen Lebenskosten nicht decken und das Vermögen spezifische Grenzwerte nicht überschreitet. Wer sich in dieser Situation befindet, kann einen Anspruch auf EL prüfen lassen.

Das Sozialversicherungsamt der Stadt Arbon führt im Auftrag des kantonalen Sozialversicherungszentrums die örtliche AHV-Zweigstelle. Sie erteilt vor Ort die weiteren Informationen und nimmt allfällige Anmeldungen entgegen.

Kontakt

Sozialversicherungsamt

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