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Gestaltungsplan Wiigarte

Der Gestaltungsplan «Wiigarte» im Ortsteil Frasnacht umfasst das Gebiet zwischen der Fetzislohstrasse und der Reihenhaussiedlung «Domino» im Norden, der Reitsportzone der Gemeinde Egnach im Westen, dem Imbersbach beziehungsweise der Gemeindegrenze zu Roggwil im Süden sowie dem östlich angrenzenden Einfamilienhausquartier. Ziel ist eine qualitativ hochstehende städtebauliche Entwicklung auf der Grundlage eines Richtprojekts für Architektur und Freiraum.

Der Stadtrat Arbon nahm im Mai 2025 den bereinigten Gestaltungsplan einschliesslich der Sonderbauvorschriften sowie die zugehörigen Richtprojekte zur Kenntnis und beauftragte die Vorbereitung der öffentlichen Mitwirkung. Diese fand vom 4. bis 24. September 2025 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und, soweit zweckmässig, in die weitere Bearbeitung des Gestaltungsplans aufgenommen.

Nach Abschluss der Überarbeitung erliess der Stadtrat den Gestaltungsplan «Wiigarte» am 30. April 2026 und gab ihn für die öffentliche Auflage sowie die anschliessende kantonale Genehmigung frei. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 5. bis 24. Juni 2026.

Anschliessend wurde der Gestaltungsplan dem Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau (DBU) zur Genehmigung eingereicht

Öffentliche Auflage

Gestützt auf § 29 ff. des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Thurgau (PBG) wird der Gestaltungsplan "Wiigarte" mit folgenden Unterlagen öffentlich aufgelegt:

Auflagefrist: 13. März bis 1. April 2026

Auflageort: Stadtverwaltung Arbon, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon, Abteilung Bau/Umwelt, 3. Stock, während der regulären Schalteröffnungszeiten

Einsprachemöglichkeit: Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache zu erheben (§ 31 PBG). Einsprachen sind bis spätestens 1. April 2026 (Poststempel) an den Stadtrat Arbon, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon, zu richten.

Der Gestaltungsplan ist noch nicht rechtskräftig. Nach Abschluss der öffentlichen Auflage und der Behandlung allfälliger Einsprachen entscheidet der Stadtrat über den Gestaltungsplan und leitet die weiteren formellen Schritte ein.

Kontakt

Stadtplanung

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