Navigieren in Arbon

Gestaltungsplan Wiigarte

Der Gestaltungsplan Wiigarte im Ortsteil Frasnacht umfasst das Gebiet zwischen der Fetzislohstrasse und der Reihenhaussiedlung "Domino" im Norden, der Reitsportzone der Gemeinde Egnach im Westen, dem Imbersbach bzw. der Gemeindegrenze zu Roggwil im Süden sowie dem östlich angrenzenden Einfamilienhausquartier. Ziel ist eine qualitativ hochstehende städtebauliche Entwicklung auf Basis eines Richtprojekts für Architektur und Freiraum.

Der Stadtrat Arbon nahm im Mai 2025 den bereinigten Gestaltungsplan inklusive Sonderbauvorschriften sowie die zugehörigen Richtprojekte zur Kenntnis und beauftragte die Vorbereitung der öffentlichen Auflage. Die öffentliche Mitwirkung fand vom 4. bis 24. September 2025 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und, wo sinnvoll, in die Überarbeitung des Gestaltungsplans aufgenommen.

Öffentliche Auflage

Gestützt auf § 29 ff. des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Thurgau (PBG) wird der Gestaltungsplan "Wiigarte" mit folgenden Unterlagen öffentlich aufgelegt:

Auflagefrist: 13. März bis 1. April 2026

Auflageort: Stadtverwaltung Arbon, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon, Abteilung Bau/Umwelt, 3. Stock, während der regulären Schalteröffnungszeiten

Einsprachemöglichkeit: Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache zu erheben (§ 31 PBG). Einsprachen sind bis spätestens 1. April 2026 (Poststempel) an den Stadtrat Arbon, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon, zu richten.

Der Gestaltungsplan ist noch nicht rechtskräftig. Nach Abschluss der öffentlichen Auflage und der Behandlung allfälliger Einsprachen entscheidet der Stadtrat über den Gestaltungsplan und leitet die weiteren formellen Schritte ein.

Kontakt

Stadtplanung

PDF drucken