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Gewässerraumfestlegung

Gemäss dem revidierten Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, das seit 2011 in Kraft ist, müssen Kantone und Gemeinden erfassen, welchen Raum oberirdische Gewässer einnehmen. Nachdem der Kanton Thurgau per Ende 2018 den behördenverbindlichen Gewässerraum festgelegt hat, muss die Stadt Arbon bis Ende 2026 die Gewässerräume auf Gemeindegebiet grundeigentümerverbindlich festlegen. In Arbon betrifft dies neben sieben Fliessgewässern auch zwei Weiher sowie das Bodenseeufer. Die Stadt hat diesen Prozess 2021 initiiert und die Fröhlich Wasserbau AG in Zusammenarbeit mit der Strittmatter Partner AG mit der Gewässerraumfestlegung beauftragt. 2022 wurden von diesen die Grundlagen erarbeitet. Darauf aufbauend werden 2023 die Gewässerraumlinienpläne abschnittsweise erarbeitet, dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht und der Öffentlichkeit im Rahmen von Informationsveranstaltungen zur Mitwirkung präsentiert werden.

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