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Gewässerraumfestlegung

Gewässerraumausscheidung und Anpassung Sondernutzungspläne – öffentliche Auflage

Die Festlegung der Gewässerräume ist eine gesetzliche Aufgabe, die auch die Stadt Arbon betrifft. Seit 2021 arbeitet sie zusammen mit Fachbüros daran, die Gewässerraumlinienpläne für Bäche, Weiher und das Bodenseeufer auszuarbeiten.

Nach der Vorprüfung durch den Kanton und der Einarbeitung von Rückmeldungen hat der Stadtrat im Juni 2025 das Planungsdossier für die öffentliche Mitwirkung freigegeben. Im September 2025 wurden Betroffene und Interessierte an einem Informationsanlass orientiert. Dabei wurde diese Präsentation [pdf, 5.0 MB] gezeigt. Anschliessend hat vom 23. September bis 16. November 2025 das Mitwirkungsverfahren stattgefunden. Während der Mitwirkungsfrist gingen insgesamt zehn Einwendungen ein.

An seiner Sitzung vom 11. Mai 2026 hat der Arboner Stadtrat die Antworten auf die zehn Einwendungen zu den Gewässerraumlinienplänen, die Gewässerraumlinienpläne sowie die Änderungen und Aufhebungen relevanter Sondernutzungspläne genehmigt und für die öffentliche Auflage freigegeben. Diese fand vom 5. bis 24. Juni 2026 statt. Während der Frist sind insgesamt zehn Einsprachen eingegangen. Diese werden derzeit geprüft und bearbeitet.

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