
Der Stadtrat Arbon hat die Revision der Ortsplanung (OPR) per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Grundlage bildet der Genehmigungsentscheid Nr. 70 des kantonalen Departements für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) vom 29. September 2025. Die Inkraftsetzung umfasst insbesondere:
Mit der revidierten Ortsplanung schafft Arbon die Basis für eine gezielte Entwicklung nach innen, eine qualitativ hochstehende Verdichtung, den Erhalt und die Aufwertung von Frei- und Grünräumen sowie eine bessere Abstimmung von Siedlung und Verkehr.
Bestimmte Bestandteile der Ortsplanungsrevision bleiben vorläufig, entsprechend dem kantonalen Genehmigungsentscheid, ausgenommen – etwa einzelne Richtplan-Objektblätter sowie einzelne Zonenplanänderungen und Baureglementsbestimmungen (z. B. im Bereich Hafendamm, Adolph-Saurer-Quai/Seepark, Stachen Süd u. a.). Diese werden in separaten Planungsschritten weiterbearbeitet.
Die rechtskräftigen Unterlagen zur Ortsplanung (kommunaler Richtplan, Zonenplan, Baureglement inkl. Konzept höhere Häuser/Hochhäuser mit Genehmigungsvermerken) stehen unten als PDF-Dateien zur Verfügung. Zudem können sie zu den regulären Bürozeiten im Stadthaus Arbon an der Hauptstrasse 12 eingesehen werden.