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Ortsplanungsrevision

Neue planerische Grundlage für die Entwicklung der Stadt Arbon

Der Stadtrat Arbon hat die Revision der Ortsplanung (OPR) per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Grundlage bildet der Genehmigungsentscheid Nr. 70 des kantonalen Departements für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) vom 29. September 2025. Die Inkraftsetzung umfasst insbesondere:

  • den kommunalen Richtplan in den Teilen Siedlung/Landschaft und Verkehr
  • den Zonenplan der Politischen Gemeinde Arbon
  • das Baureglement inkl. Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

Mit der revidierten Ortsplanung schafft Arbon die Basis für eine gezielte Entwicklung nach innen, eine qualitativ hochstehende Verdichtung, den Erhalt und die Aufwertung von Frei- und Grünräumen sowie eine bessere Abstimmung von Siedlung und Verkehr.

Bestimmte Bestandteile der Ortsplanungsrevision bleiben vorläufig, entsprechend dem kantonalen Genehmigungsentscheid, ausgenommen – etwa einzelne Richtplan-Objektblätter sowie einzelne Zonenplanänderungen und Baureglementsbestimmungen (z. B. im Bereich Hafendamm, Adolph-Saurer-Quai/Seepark, Stachen Süd u. a.). Diese werden in separaten Planungsschritten weiterbearbeitet.

Unterlagen zur Ortsplanung

Die rechtskräftigen Unterlagen zur Ortsplanung (kommunaler Richtplan, Zonenplan, Baureglement inkl. Konzept höhere Häuser/Hochhäuser mit Genehmigungsvermerken) stehen unten als PDF-Dateien zur Verfügung. Zudem können sie zu den regulären Bürozeiten im Stadthaus Arbon an der Hauptstrasse 12 eingesehen werden.

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Stadtplanung

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