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Ortsplanungsrevision

Neue planerische Grundlage für die Entwicklung der Stadt Arbon

Neue planerische Grundlage für die Entwicklung der Stadt Arbon
Der Stadtrat Arbon setzte die revidierte Ortsplanung per 1. Januar 2026 in Kraft. Grundlage bildet der Genehmigungsentscheid Nr. 70 des Departements für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau vom 29. September 2025.

Die Inkraftsetzung umfasst:

  • den kommunalen Richtplan in den Bereichen Siedlung und Landschaft sowie Verkehr
  • den Zonenplan der Politischen Gemeinde Arbon
  • das Baureglement einschliesslich des Konzepts zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser

Mit der revidierten Ortsplanung verfügt Arbon über eine zeitgemässe planerische Grundlage für die zukünftige räumliche Entwicklung. Sie ermöglicht eine gezielte Siedlungsentwicklung nach innen, eine qualitativ hochstehende Verdichtung, den Erhalt und die Aufwertung von Frei- und Grünräumen sowie eine bessere Abstimmung von Siedlung und Verkehr.
Einzelne Bestandteile der Ortsplanungsrevision wurden vom Kanton nicht oder nur teilweise genehmigt und sind deshalb von der Inkraftsetzung ausgenommen. Dazu gehören unter anderem einzelne Richtplan-Objektblätter, Zonenplanänderungen und Bestimmungen des Baureglements in den Bereichen Hafendamm, Adolph-Saurer-Quai und Seepark sowie Stachen Süd.

Unterlagen zur Ortsplanung

Die rechtskräftigen Unterlagen der Ortsplanung – der kommunale Richtplan, der Zonenplan und das Baureglement einschliesslich des Konzepts für höhere Häuser und Hochhäuser – stehen mit den entsprechenden Genehmigungsvermerken als PDF-Dateien zur Verfügung.  

Unterlagen zur Ortsplanung

Die rechtskräftigen Unterlagen zur Ortsplanung (kommunaler Richtplan, Zonenplan, Baureglement inkl. Konzept höhere Häuser/Hochhäuser mit Genehmigungsvermerken) stehen unten als PDF-Dateien zur Verfügung. Zudem können sie zu den regulären Bürozeiten im Stadthaus Arbon an der Hauptstrasse 12 eingesehen werden.

Kontakt

Stadtplanung

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