Schlichtungsstelle für Miete und Pacht
Hauptstrasse 12
9320 Arbon
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Tel. 071 447 61 08
E-Mail
Bei Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis unbeweglicher Sachen ist jene Schlichtungsbehörde zuständig, die sich am gleichen Ort befindet wie das Objekt (z. B. die Wohnung), um das es geht. Der Wohnsitz der Parteien ist unerheblich. Die Schlichtungsbehörde Arbon ist für das Gebiet der Politischen Gemeinde Arbon (Arbon, Frasnacht, Stachen) zuständig.
Telefonische Beratung
Jeweils am Montagvormittag und Freitagvormittag
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Dienstagnachmittag 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstagnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr
Zusammensetzung Schlichtungsbehörde
Präsidentin: lic. iur. Schütz Rahel
Vizepräsidentin: M.A. HSG in Law Blahova Beata
Stv. Vizepräsident: Schmid Luzi, Stadtrat
Vermieter-Vertreterin: Maassen Gabriele
Ersatz: Dr. iur. HSG Juchli Philipp, Wanner Carol
Mieter-Vertreter: Auer Jacob
Ersatz: David-Widmer Conny, Auer Lukas
Aktuarin: Yardong Pädön
Stv. Aktuarin: Bähler Cédrine
| Artikel | Preis | Link | Dateien |
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| Schlichtungsgesuch | Formular Schlichtungsgesuch.pdf | ||
| Vollmacht | Vollmacht |