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Informationsanlass zur Einführung der Betreuungsgutschriften

Ab August 2024 gibt es für Familien, deren Kinder eine Kita oder ein schulergänzendes Betreuungsangebot besuchen, einige relevante Änderungen. Hintergrund ist die Einführung der sogenannten Betreuungsgutschriften, welche die bisherige direkte Subventionierung an das Kinderhaus und die schulergänzende Betreuung ablösen. Neu können Arboner Familien für die Kinderbetreuung eine einkommens- und vermögensabhängige Betreuungsgutschrift beantragen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Betreuungsinstitution von der Stadt Arbon anerkannt ist. Auch Familien mit Vorschulkindern, die Betreuungsangebote ausserhalb Arbons nutzen, können Beiträge beantragen. Das städtische Sozialversicherungsamt nimmt ab Mai Anträge für Betreuungsgutschriften für Betreuungseinheiten ab August 2024 entgegen. Werden keine Betreuungsgutschriften beantragt, so wird für die Betreuung in der Kita bzw. den Besuch der schulergänzenden Betreuung der Höchsttarif verrechnet.

Um betroffene Erziehungsverantwortliche sowie weitere Interessierte über das neue Betreuungsgutschriftensystem zu informieren, lädt die Stadt Arbon am 16. April 2024 von 18.15 bis ca. 19.45 Uhr in den Seeparksaal zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein. An dieser werden zudem lokale Betreuungsinstitutionen wie das Kinderhaus und die schulergänzende Betreuung der Primarschulgemeinden Arbon und Frasnacht ihr Angebot sowie die aktuellsten Änderungen aufgrund des Systemwechsels vorstellen.

Während der Veranstaltung wird eine Kinderbetreuung (inkl. Verpflegung) angeboten. Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung für die Kinderbetreuung bis zum 11. April an sozialversicherungen@arbon.ch oder 071 447 17 90 gebeten.

Veranstaltungsort

Seeparksaal
Wassergasse 14
9320 Arbon
Lageplan

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