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Öffentliche Auflage Aufhebung und Änderung Sondernutzungspläne infolge Gewässerraumausscheidung

Auflagefrist

5. bis 24. Juni 2026

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Öffentliche Auflage Aufhebung und Änderung Sondernutzungspläne infolge Gewässerraumausscheidung

Gestützt auf §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) erfolgt gemäss Beschluss des Stadtrats Arbon vom 11.05.2026 folgende öffentliche Auflage:

Quartierpläne:
- Aufhebung Quartierplan Lehgasse
- Aufhebung Quartierplan Salwiese
- Aufhebung Quartierplan Stelzenäcker

Gestaltungspläne:
- Aufhebung Gestaltungsplan Gries
- Aufhebung Gestaltungsplan Stelzenäcker

Baulinienpläne:
- Aufhebung Baulinienplan Aach
- Neuer Baulinienplan Lehgasse
- Änderung Baulinienplan Buechhorn
- Änderung Baulinienplan Faletürli II
- Änderung Baulinienplan Campingplatz
- Änderung Baulinienplan Faletürlibach II
- Aufhebung Baulinienplan Faletürlibach I
- Aufhebung Baulinienplan Esserswilerbach
- Änderung Baulinienplan Schulhaus Frasnacht
- Änderung Baulinienplan Faletürli
- Änderung Baulinienplan Weiher

Rechtsmittel
Wer durch die aufgelegten Pläne berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben. Einsprachen sind an den Stadtrat Arbon, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon, zu richten.

Arbon, 5. Juni 2026 Stadtrat Arbon

https://www.arbon.ch/stadt/service-und-aktuelles/laufende-projekte/gewaesserraumfestlegung.html/235

 

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