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Auflagefrist |
5. bis 24. Juni 2026 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gestützt auf § 34 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNG) erfolgt gemäss Beschluss des Stadtrats Arbon vom 11.05.2026 folgende öffentliche Auflage:
Gewässerraumlinien und Gewässerraumverzicht an den Fliessgewässern und stehenden Gewässern im Gemeindegebiet Arbon
Rechtsmittel
Wer durch die aufgelegten Pläne berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben. Einsprachen sind an den Stadtrat Arbon, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon, zu richten.
Arbon, 5. Juni 2026 Stadtrat Arbon
https://www.arbon.ch/stadt/service-und-aktuelles/laufende-projekte/gewaesserraumfestlegung.html/235