Gestützt auf § 4 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, RB 700) hat der Stadtrat Arbon am 26. Mai 2025 den Gestaltungsplan Kaisergarten sowie die Aufhebung des Gestaltungsplans «Alter Werkhof II» und des Gestaltungsrichtplans «St. Gallerstrasse – Sonnenhügelstrasse» zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Betroffenes Gebiet: zwischen der St. Gallerstrasse und der Brühlstrasse bzw. der Sonnenhügelstrasse und der Pestalozzistrasse.
Gestützt auf § 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes erfolgt die öffentliche Auflage des Gestaltungsplans Kaisergarten und der genannten Aufhebungen.
Auflagefrist: 15. August bis 4. September 2025
Auflageort: Stadthaus Arbon, 3. OG, Abteilung Bau/Umwelt, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon
Die Unterlagen können während der Auflagefrist auch online unter www.arbon.ch/kaisergarten eingesehen werden.
Einsprachen: Während der Auflagefrist kann jede Person, die ein rechtliches Interesse nachweist, schriftlich beim Stadtrat Arbon, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon, Einsprache erheben. Die Einsprache ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Auskünfte sind nach vorheriger Anmeldung bei der Stadtplanung möglich (Tel. 071 447 61 90)