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Betreuungsgutschriften für familien- und schulergänzende Betreuung

Betreuungsgutschriften sind einkommens- und vermögensabhängige Beiträge für die familien- (FEB) und schulergänzende Betreuung (SEB). Sie werden Erziehungsberechtigten gewährt, wenn die untenstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Anspruchsvoraussetzungen
  • Das Kind hat den Wohnsitz in der Stadt Arbon und ist älter als drei Monate und noch nicht in die Oberstufe eingetreten. 
  • Mindesterwerbspensum von 20 Prozent bei alleinerziehenden Familien und 120 Prozent bei gemeinsam lebenden Familien, Konkubinatspaaren etc.  
  • Das massgebliche Einkommen der Erziehenden liegt unter 119'000 Franken. Das massgebliche Einkommen setzt sich aus dem steuerbaren Einkommen und 15 Prozent des steuerbaren Vermögens zusammen. 
  • Das steuerbare Vermögen der Erziehungsberechtigten liegt unter 300'000 Franken. 
  • Das Kind wird in einer von der Stadt Arbon anerkannten Betreuungsinstitution betreut. 

Die Höhe der Betreuungsgutschriften kann mittels Onlinerechner provisorisch ermittelt werden.

Onlinerechner Betreuungsgutschriften

In sechs Schritten zu den Betreuungsgutschriften

Schritt 1
Wahl Betreuungsinstitution

Schritt 2
Provisorischen Anspruch auf Betreuungsgutschriften mittels Onlinerechner prüfen 

Schritt 3
Betreuungsvereinbarung mit der Betreuungsinstitution abschliessen

Schritt 4
Antrag Betreuungsgutschriften an Sozialversicherungsamt der Stadt Arbon

Schritt 5
Entscheid seitens Stadt Arbon – bei Anspruch Auszahlung monatlicher Betreuungsgutschriften direkt an Betreuungsinstitution

Schritt 6
Wichtige Änderungen dem Sozialversicherungsamt der Stadt Arbon melden

Wichtige Änderungen
Verändert sich das Betreuungspensum des Kindes oder die finanziellen oder familiären Verhältnisse, ist dies dem Sozialversicherungsamt der Stadt Arbon innert Monatsfrist zu melden. Weitere Bestimmungen sind dem Reglement und der Verordnung zu entnehmen.

Dokumente

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