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Benutzung von öffentlichem Grund / Baustelleninstallation

Die längerfristige Benutzung von öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig. Das Gesuch ist zwei Wochen vorher einzureichen.

Bewilligungspflichtig sind

  • Benützung von öffentlichen Grund zu Wirtschaftszwecken (Gastronomiebetriebe, Verkaufsgeschäfte)
  • Strassensperrungen für Veranstaltungen
  • Strassensperrungen aufgrund Bautätigkeiten
  • Benutzung von öffentlichen Parkflächen

Gesuch Benutzung öffentlicher Grund

Sofern die Strasse gesperrt werden muss, ist das Formular Meldung von Strassensperrungen auf Gemeindestrassen auszufüllen.

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