Benutzung von öffentlichem Grund / Baustelleninstallation
Die längerfristige Benutzung von öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig. Das Gesuch ist zwei Wochen vorher einzureichen.
Bewilligungspflichtig sind
- Benützung von öffentlichen Grund zu Wirtschaftszwecken (Gastronomiebetriebe, Verkaufsgeschäfte)
- Strassensperrungen für Veranstaltungen
- Strassensperrungen aufgrund Bautätigkeiten
- Benutzung von öffentlichen Parkflächen
Gesuch Benutzung öffentlicher Grund
Sofern die Strasse gesperrt werden muss, ist das Formular Meldung von Strassensperrungen auf Gemeindestrassen auszufüllen.