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Anmeldung Umplatzierung

  • Anträge können gem. Art. 3 Abs. 6 lit. h der Hafenordnung der Stadt Arbon erst eingereicht werden, wenn das Mietverhältnis für den aktuellen Liegeplatz mindestens 3 Jahre gedauert hat.
  • Eine Umplatzierung ist nur innerhalb der gleichen Liegeplatzkategorie (Wasserliegeplätze, Trockenliegeplätze) möglich.
  • Ein Anspruch auf eine solche Zuteilung besteht nicht.
  • Umplatzierungsanträge fürs Folgejahr müssen bis 31.10. eingereicht werden.

Preis: kostenlos

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