Anträge können gem. Art. 3 Abs. 6 lit. h der Hafenordnung der Stadt Arbon erst eingereicht werden, wenn das Mietverhältnis für den aktuellen Liegeplatz mindestens 3 Jahre gedauert hat.
Eine Umplatzierung ist nur innerhalb der gleichen Liegeplatzkategorie (Wasserliegeplätze, Trockenliegeplätze) möglich.
Ein Anspruch auf eine solche Zuteilung besteht nicht.
Umplatzierungsanträge fürs Folgejahr müssen bis 31.10. eingereicht werden.