Gemäss Art. 6 Abs. 3 der Hafenordnung der Stadt Arbon kann eine Einkäuferin oder ein Einkäufer maximal für zwei Jahre auf die Benützung des Liegeplatzes verzichten. Die Freistellung fürs Folgejahr muss der Hafenverwaltung mit schriftlichem Antrag bis zum 31.12. gemeldet und im Anschluss von dieser bewilligt werden. Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, können nur bedingt berücksichtigt werden. Die Freistellung gilt jeweils für die komplette Saison vom 01.04. bis 31.03. Die Einkäuferin oder der Einkäufer darf der Stadt Arbon einen Gastmietenden vorschlagen. Ein solcher Verzicht auf die Benützung ist jeweils nur möglich, wenn die Einkäuferin oder der Einkäufer den Liegeplatz die drei vorangehenden Jahre mit dem eigenen Boot belegt hat.
Vorbehalten sind Art. 6 Abs. 2 und 5 der Hafenordnung der Stadt Arbon.
Die Kosten von CHF 300.00 werden pro freigestelltem Jahr verrechnet.
Preis: CHF 300.00