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Vertragsneubeginn Bootsplatz ab 01.01.2026

Bei Inkrafttreten des neuen Hafenreglements per 01.01.2026 können Mieterinnen und Mieter von bestehenden, ungekündigten, befristeten Mietverträgen gemäss Art. 31 Abs. 5 für den entsprechenden Liegeplatz einen neuen Mietvertrag gemäss Art. 8 Abs. 3, Hafenreglement, abschliessen.

Preis: kostenlos

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