Bei Inkrafttreten des neuen Hafenreglements per 01.01.2026 können Mieterinnen und Mieter von bestehenden, ungekündigten, befristeten Mietverträgen gemäss Art. 31 Abs. 5 für den entsprechenden Liegeplatz einen neuen Mietvertrag gemäss Art. 8 Abs. 3, Hafenreglement, abschliessen.
Preis: kostenlos