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Auflagefrist |
1. – 30. September 2023 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gemeinde, Ort Arbon
Strasse, Weg Bühlhofstrasse, Feilenstrasse, Speiserslehn
Antragsteller Stadt Arbon
Anordnung Lastwagenfahrverbot
Auflagefrist 1. bis 30. September 2023
Die Signale 2.07 "Verbot für Lastwagen" mit Zusatz "Zubringerdienst gestattet", 2.42 "Abbiegen nach rechts verboten" mit Zusatz 5.22 "Lastwagen", "ausgenommen Zubringer" und 2.43 "Abbiegen nach links verboten" mit Zusatz 5.22 "Lastwagen", "ausgenommen Zubringer" werden gemäss Antrag vom 4. Juli 2023 und Situationsplan vom 26. Juni 2023 genehmigt.
Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.
Hinweis: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Frauenfeld, 1. September 2023 Departement für Bau und Umwelt