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Auflage Verkehrsanordnung Altstadt

Auflagefrist

29. Mai bis 17. Juni 2026

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Entwurf Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren)

Gemeinde, Ort      Arbon
Strasse, Weg        Haupt-, Promenaden-, Walhalla-, Mayrstrasse, Freiheits-, Farb-, Schäfli-, Hinter-, Schmied-, Rathaus-, Turm-, Post-, Metzger-, Neu-, Kapell-, Schlossgasse
Anordnung            Begegnungszone, Aufhebung und Neuanordnung markierter Parkfelder, Fahrtrichtungsregelung LKW, Parkierungsanordnung

Mit Eingabe vom 1. April 2026 beantragt der Stadtrat dem Departement für Bau und Umwelt den Erlass folgender Verkehrsanordnung:

Die Signale 2.59.2 "Beginn Begegnungszone", 4.17 "Parkieren gestattet" mit Zusatz "max. ½ Std.", 2.38 "Linksabbiegen" mit Zusatz 5.22 "Lastwagen" und die Aufhebung und Neuanordnung
markierter Parkfelder (weiss und blau markiert) gemäss Situationsplänen vom 23. März 2026. Die Situationspläne können bei der Stadt Arbon eingesehen werden.

Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.

Arbon, 29. Mai 2026, Stadt Arbon

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