| Anordnung | Strassenprojekt Altstadt Arbon, Teilprojekt Promenadenstrasse West |
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| Auflagefrist | 29. Mai bis 17. Juni 2026 (Berichtigung Auflage vom 8. Mai 2026) |
Die Pläne des Strassenprojektes liegen bei der Stadt Arbon öffentlich auf und sind auf der Webseite der Stadt unter der Adresse www.arbon.ch/auflagen aufgeschaltet.
Während der öffentlichen Auflagefrist kann gegen das Strassenprojekt schriftlich und begründet bei der Stadt Arbon, im Sinne von § 21 des Gesetzes über die Strassen und Wege, Einsprache erhoben werden.
Hinweis zum Signalisationsplan: Dazu können innert 20 Tagen beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.