Die Sicht und Sicherheit auf unseren Strassen und Wegen ist wichtig, nicht zuletzt für Kinder auf ihrem Weg zur Schule. Damit Strassen, Wege und Ausfahrten frei und übersichtlich bleiben, sind die Grundeigentümerschaften verpflichtet, ihre Bäume, Sträucher und Hecken entsprechend zu unterhalten:
1. Im Sichtbereich von Ausfahrten und Einmündungen dürfen Pflanzen eine Höhe von max. 80 cm ab Strassenniveau erreichen.
2. Überhängende Äste sind auf 4,5 m über Fahrbahnen und 2,5 m über Trottoirs und Wegen zurückzuschneiden.
Die Grundeigentümerschaften sind gebeten, diesen Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG) des Kantons Thurgau bis spätestens 13. Juni 2026 nachzukommen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit, insbesondere auf Schulwegen. Nicht ausgeführte Schnitte werden von der Stadt Arbon zulasten der Grundeigentümerschaft vorgenommen.