Navigieren in Arbon

Öffentliche Planauflage Strassenprojekt Altstadt Arbon, Teilprojekt Hauptstrasse

Anordnung Strassenprojekt Altstadt Arbon, Teilprojekt Hauptstrasse
Auflagefrist 8. bis 27. Mai 2026

Die Pläne des Strassenprojektes liegen bei der Stadt Arbon öffentlich auf und sind auf der Webseite der Stadt unter der Adresse www.arbon.ch/auflagen aufgeschaltet.

Während der öffentlichen Auflagefrist kann gegen das Strassenprojekt schriftlich und begründet beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld, im Sinne von §21 des Gesetzes über die Strassen und Wege, Einsprache erhoben werden.

Hinweis zum Signalisationsplan: Dazu können innert 20 Tagen beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.

PDF drucken