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Auflage Verkehrsanordnung Parkzeitbeschränkung, Camping

Auflagefrist

8. Mai - 6. Juni 2026

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Verkehrsanordnung

Gemeinde, Ort      Arbon
Strasse, Weg        Wendekreis Camping, Parzelle Nr. 471
Anordnung            Parkzeitbeschränkung

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

Das Signal 4.17 "Parkieren gestattet" mit Zusatz "max. 30 Min." wird gemäss Antrag vom 23. Februar 2026 und Situationsplan vom 12. November 2025 genehmigt. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten
einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Frauenfeld, 27. April 2026, Departement für Bau und Umwelt

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