Die Pläne des Strassenprojekts liegen bei der Stadt Arbon öffentlich auf. Ausserdem sind sie online unter www.arbon.ch/auflagen einsehbar.
Während der öffentlichen Auflagefrist kann gegen das Strassenprojekt schriftlich und begründet bei der Stadt Arbon, im Sinne von § 21 des Gesetzes über die Strassen und Wege, Einsprache erhoben werden.
Arbon, 6. März 2026 Stadt Arbon