Navigieren in Arbon

Auflage Verkehrsanordnung Vortrittsregelung mit Stop, Brühlstrasse, Alemannenstrasse

Auflagefrist

9. Januar bis 7. Februar 2026

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Vortrittsregelung mit Stop, Brühlstrasse, Alemannenstrasse

Gemeinde, Ort       Arbon
Anordnung           Vortrittsregelung mit Stop

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

Die Signale 3.01 „Stop“ mit entsprechenden Bodenmarkierungen werden gemäss Antrag und Situationsplan vom 10. November 2025 genehmigt. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Frauenfeld, 17. Dezember 2025
Departement für Bau und Umwelt

PDF drucken