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Auflage Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren) Vortrittsregelung mit Stop

Auflagefrist

21. November bis 10. Dezember 2025

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Entwurf Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren)

Gemeinde, Ort      Arbon
Antragsteller        Kantonales Tiefbauamt, Stadt Arbon
Anordnung           Vortrittsregelung mit Stop

Mit Eingabe vom 10. November 2025 beantragt das kantonale Tiefbauamt dem Departement für Bau und Umwelt den Erlass folgender Verkehrsanordnung:

Die Signale 3.01 „Stop“ mit entsprechender Bodenmarkierung gemäss Situationsplan vom 10. November 2025. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.

Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.
Arbon, 21. November 2025 Stadt Arbon

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