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Auflagefrist |
21. November bis 10. Dezember 2025 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gemeinde, Ort Arbon
Antragsteller Kantonales Tiefbauamt, Stadt Arbon
Anordnung Vortrittsregelung mit Stop
Mit Eingabe vom 10. November 2025 beantragt das kantonale Tiefbauamt dem Departement für Bau und Umwelt den Erlass folgender Verkehrsanordnung:
Die Signale 3.01 „Stop“ mit entsprechender Bodenmarkierung gemäss Situationsplan vom 10. November 2025. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.
Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.
Arbon, 21. November 2025 Stadt Arbon