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Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an Strassen, Wegen und Ausfahrten

Die Sicht und Sicherheit auf unseren Strassen und Wegen ist besonders in der dunklen Jahreszeit wichtig – vor allem für die Schulkinder auf ihrem Schulweg. Damit Strassen, Wege und Ausfahrten frei und übersichtlich bleiben, ist die Grundeigentümerschaft verpflichtet, ihre Bäume, Sträucher und Hecken entsprechend zu unterhalten:

1. Im Sichtbereich von Ausfahrten und Einmündungen darf die Pflanzenhöhe höchstens 80 cm ab Strassenhöhe betragen.
2. Überhängende Äste sind auf 4,5 m über Fahrbahnen und 2,5 m über Trottoirs und Wegen zurückzuschneiden.

Die Grundeigentümerschaft ist gebeten, diesen Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG) des Kantons Thurgau bis spätestens 23. November 2025 nachzukommen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit, insbesondere auf Schulwegen. Nicht ausgeführte Schnitte werden von der Stadt Arbon zulasten der Grundeigentümerschaft vorgenommen.

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