Gestützt auf § 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird öffentlich aufgelegt:
Gestaltungsplan Mosterei Möhl
(Parzellen Nrn. 5040, 5125, 5037, 5038, 5030, 5034, sowie Teile der Parzelle Nr. 5032)
– Situationsplan 1:500
– Sonderbauvorschriften
Auflagefrist 26. September – 15. Oktober 2025
Planauflage Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock
Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache zu erheben.
Einsprachen sind an den Stadtrat Arbon, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon, zu richten.