Mit Entscheid vom 19. August 2025 hat das Amt für Umwelt, gestützt auf Art. 32c Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und § 14 des Gesetzes über die Abfallbewirtschaftung, die Parzellen Nrn. 127 und 2100, Grundbuch Arbon, unter der Register-Nr. 4401 S 79 in den Kataster der belasteten Standorte des Kantons Thurgau aufgenommen. Mit Datum der Publikation wird die Bewilligungspflicht für Eingriffe und Abparzellierungen sofort rechtswirksam.