| Anordnung | Ersatz und Vergrösserung Brücke Faletürlibach / Politische Gemeinde Arbon / Parzelle Nr. 2969 / Grundbuch Arbon |
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| Auflagefrist | 29. August bis 17. September 2025 |
Die Stadt Arbon, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon, beabsichtigt, die bestehende Brücke über den Faletürlibach im Zuge der Instandstellung der Brühlstrasse zu ersetzen und zu vergrössern. Die Brücke mit einer Fläche von rund 177 m2 gilt als räumliche Nutzung eines Oberflächengewässers. Es handelt sich um die Erteilung einer neuen Konzession. Die Konzession soll für 50 Jahre erteilt werden.
Einsprachen gegen die Nutzung der Wasserfläche und das Erteilen einer Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel an die Gemeindeverwaltung Arbon, zuhanden des Departements für Bau und Umwelt, einzureichen.
Frauenfeld, 29. August 2025
Departement für Bau und Umwelt