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Auflage Verkehrsanordnung Scheibenstrasse

Auflagefrist

22. August bis 20. September 2025

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Verkehrsanordnung

Gemeinde, Ort       Arbon
Strasse, Weg         Scheibenstrasse
Antragsteller         Stadt Arbon
Anordnung            Anpassung markierte Parkfelder

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

Die Aufhebung eines markierten Parkfeldes und die Verlängerung des Parkstreifens werden gemäss Antrag vom 20. Mai 2025 und Situationsplan vom 21. Mai 2025 ge-nehmigt. Die Situationspläne können bei der Stadt Arbon eingesehen werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Frauenfeld, 6. August 2025
Departement für Bau und Umwelt

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