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Auflagefrist |
22. August bis 20. September 2025 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gemeinde, Ort Arbon
Strasse, Weg Scheibenstrasse
Antragsteller Stadt Arbon
Anordnung Anpassung markierte Parkfelder
Die Aufhebung eines markierten Parkfeldes und die Verlängerung des Parkstreifens werden gemäss Antrag vom 20. Mai 2025 und Situationsplan vom 21. Mai 2025 ge-nehmigt. Die Situationspläne können bei der Stadt Arbon eingesehen werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Frauenfeld, 6. August 2025
Departement für Bau und Umwelt