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Auflage Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren) Scheibenstrasse

Auflagefrist

13. Juni bis 2. Juli 2025

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren)

Gemeinde, Ort       Arbon
Strasse, Weg         Scheibenstrasse
Antragsteller         Stadt Arbon
Anordnung            Anpassung markierte Parkfelder

Mit Eingabe vom 20. Mai 2025 beantragt die Stadt Arbon dem Departement für Bau und Umwelt den Erlass folgender Verkehrsanordnung:

Die Aufhebung eines markierten Parkfeldes und die Verlängerung des Parkstreifens gemäss Situationsplan vom 21. Mai 2025. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.

Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden.
Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.

Arbon, 13. Juni 2025
Stadt Arbon

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