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Auflagefrist |
17. April bis 16. Mai 2025 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gemeinde, Ort Arbon
Strasse, Weg Kreisel Scheidweg, Romanshornerstrasse
Antragsteller Kantonales Tiefbauamt
Anordnung Fuss- und Radwegsignalisation, Vortrittsregelung
Die Signale 3.02 "Kein Vortritt", 2.63.1 "Gemeinsamer Rad- und Fussweg" und 2.61 "Fussweg" mit Zusatz 5.31 "Fahrrad gestattet" werden gemäss Antrag vom 7. März 2025 und Situationsplänen vom 17. Januar 2025 genehmigt. Die Situationspläne können bei der Stadt Arbon eingesehen werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Frauenfeld, 17. April 2025
Departement für Bau und Umwelt