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Öffentliche Auflage Aufhebung Sondernutzungspläne

Auflagefrist

11. bis 30. April 2025

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Aufhebung Sondernutzungspläne

Gemäss §§ 29 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und Beschluss des Stadtrats Arbon vom 3. März 2025 wird die Aufhebung folgender Sondernutzungspläne öffentlich aufgelegt:

Quartierpläne: Baulinienpläne:
- Quartierplan Scheidweg
- Quartierplan Steinrüchsel
- Quartierplan Stachen Süd
- Quartierplan Zelg (Arbon)

Baulinienpläne:
- Baulinienplan Kirchweg
- Baulinienplan Adolph-Saurer-Quai

Gestaltungspläne:
- Gestaltungsplan Stacherholz
- Gestaltungsplan Standstrasse
- Gestaltungsplan Zelg (Frasnacht)
- Gestaltungsplan Domino
- Gestaltungsplan Landquart
- Gestaltungsplan Bleiche II
- Gestaltungsplan Scheidweg
- Gestaltungsplan Amriswilerstrasse
- Gestaltungsplan Schöfliwies
- Gestaltungsplan Philosophenweg
- Gestaltungsplan Quartierzentrum Romanshornerstrasse

Arealüberbauungsplan:
- Arealüberbauungsplan Industriestrasse

Rechtsmittel
Wer durch die aufgelegten Pläne berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache ist an den Stadtrat Arbon, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon, zu richten.

Arbon, 3. März 2025
Stadtrat Arbon

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