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Auflage Verkehrsanordnung Parkplatz Weiherweg, Parzelle Nr. 2046

Auflagefrist

11. April bis 10. Mai 2025

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Verkehrsanordnung

Gemeinde, Ort       Arbon
Strasse, Weg         Parkplatz Weiherweg, Parzelle Nr. 2046
Antragsteller         Stadtrat
Anordnung            Parkierungsanordnung

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

Das Signal 4.17 "Parkieren gestattet" mit Zusatz 5.42 "Ladestation" und entsprechender Bodenmarkierung wird gemäss Antrag und Situationsplan vom 11. Februar 2025 genehmigt. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Frauenfeld, 11. April 2025
Departement für Bau und Umwelt

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