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Auflagefrist |
11. April bis 10. Mai 2025 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gemeinde, Ort Arbon
Strasse, Weg Parkplatz Weiherweg, Parzelle Nr. 2046
Antragsteller Stadtrat
Anordnung Parkierungsanordnung
Das Signal 4.17 "Parkieren gestattet" mit Zusatz 5.42 "Ladestation" und entsprechender Bodenmarkierung wird gemäss Antrag und Situationsplan vom 11. Februar 2025 genehmigt. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Frauenfeld, 11. April 2025
Departement für Bau und Umwelt