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Auflagefrist |
4. April bis 3. Mai 2025 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gemeinde, Ort Arbon, Stachen
Strasse, Weg Lehgasse
Antragsteller Stadt Arbon
Anordnung Parkverbot Wendeplatz
Das Signal 2.50 "Parkieren verboten" mit Zusatz "Wendeplatz" wird gemäss Antrag vom 20. September 2024 und Situationsplan vom 19. September 2024 genehmigt. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Frauenfeld, 4. April 2025
Departement für Bau und Umwelt