| Anordnung | Strassenprojekt Arbon, Sanierung H13 Romanshornerstrasse, Scheidweg–Rütistrasse (Kantonsstrasse H13) |
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| Auflagefrist | 7. bis 26. März 2025 |
Die Pläne des Strassenprojekts sowie der Signalisationsplan inkl. Angaben zur Signalisation liegen bei der Stadt Arbon öffentlich auf und sind auf der Webseite der Stadt aufgeschaltet. Während der öffentlichen Auflagefrist kann gegen das Strassenprojekt schriftlich und begründet bei der Stadt Arbon, im Sinne von § 21 des Gesetzes über die Strassen und Wege, Einsprache erhoben werden.
Hinweis zum Signalisationsplan: Dazu können innert 20 Tagen beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht. Die spätere Verfügung der Signalisation gemäss Art. 106/107 der Signalisationsverordnung wird im Amtsblatt publiziert und kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau angefochten werden.
Arbon, 7. März 2025
Stadt Arbon