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Auflagefrist |
7. bis 26. März 2025 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gemeinde, Ort Arbon
Strasse, Weg Parkplatz Weiherweg, Parzelle Nr. 2046
Antragsteller Stadtrat
Anordnung Parkierungsanordnung
Das Signal 4.17 "Parkieren gestattet" mit Zusatz 5.42 "Ladestation" und entsprechender Bodenmarkierung gemäss Situationsplan vom 11. Februar 2025. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.
Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.
Arbon, 7. März 2025
Stadt Arbon