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Auflagefrist |
21. Februar bis 22. März 2025 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gemeinde, Ort Arbon, Stachen
Strasse, Weg Schulweg in Feile
Antragsteller Stadt Arbon
Anordnung Fahrverbot, Vortrittsregelung
Die Signale 2.14 "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder" mit Zusatz "Forst- und Landwirtschaft gestattet" und "Ausgenommen Zubringer Schulweg 32/33
und Forst- und Landwirtschaft gestattet" sowie die Markierung 6.13 "Wartelinie" in Gelb werden gemäss Antrag vom 10. Dezember 2024 und Situationsplan vom 6. Dezember 2024 genehmigt. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Frauenfeld, 21. Februar 2025
Departement für Bau und Umwelt