| Anordnung | Strassenprojekt Provisorische Bushaltestellen "Bahnhof Ost" – BehiG |
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| Auflagefrist | 14. Februar bis 5. März 2025 |
Die Pläne des Strassenprojekts liegen bei der Stadt Arbon öffentlich auf und sind auf der Webseite der Stadt aufgeschaltet. Während der öffentlichen Auflagefrist kann gegen das Strassenprojekt schriftlich und begründet bei der Stadt Arbon, im Sinne von § 21 des Gesetzes über die Strassen und Wege, Einsprache erhoben werden.