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Öffentliche Planauflage Strassenprojekt Sanierung St. Gallerstrasse, Faletürlibach – Webschiffkreisel, Teilprojekt West (Kantonsstrasse H451)

Anordnung Strassenprojekt Sanierung St. Gallerstrasse, Faletürlibach – Webschiffkreisel, Teilprojekt West (Kantonsstrasse H451)
Auflagefrist 31. Januar bis 19. Februar 2025

Die Pläne des Strassenprojekts liegen bei der Stadt Arbon öffentlich auf und sind auf der Webseite der Stadt aufgeschaltet. Während der öffentlichen Auflagefrist kann gegen das Strassenprojekt schriftlich und begründet beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld, im Sinne von §21 des Gesetzes über die Strassen und Wege, Einsprache erhoben werden.

Hinweis zum Signalisationsplan: Dazu können innert 20 Tagen beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht. Die spätere Verfügung der Signali-sation gemäss Art. 106/107 der Signalisationsverordnung wird im Amtsblatt publiziert und kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau angefochten werden.

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