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Auflage Verkehrsanordnung Seemoos- und Seemoosholzstrasse

Auflagefrist

24. Januar bis 22. Februar 2025

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Verkehrsanordnung

Gemeinde, Ort       Arbon
Strasse, Weg         Seemoos- und Seemoosholzstrasse
Antragsteller         Stadtrat
Anordnung            Erweiterung Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

Die Signale 2.59.1 / 2.59.2 "Beginn und Ende Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h" und allfällige weitere Massnahmen werden gemäss Antrag vom 6. November 2024 und Situationsplan vom 4. Oktober 2024 genehmigt. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Frauenfeld, 24. Januar 2025
Departement für Bau und Umwelt

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