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Auflagefrist |
10. bis 29. Januar 2025 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gemeinde, Ort Arbon
Strasse, Weg Schmiedgasse, Parzelle Nr. 27
Antragsteller Stadtrat
Anordnung Aufhebung Kurzzeitparkplätze, Neumarkierung Parkplatz für Gehbehinderte
Aufhebung von zwei Kurzzeitparkplätzen, Neumarkierung eines Parkplatzes für Gehbehinderte und das Signal 4.17 "Parkieren gestattet" mit Zusatz 5.14 "Gehbehinderte" gemäss Situationsplan vom 21. Oktober 2024. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.
Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.
Arbon, 10. Januar 2025
Stadt Arbon