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Auflage Verkehrsanordnung Schmiedgasse, Parzelle Nr. 27

Auflagefrist

10. bis 29. Januar 2025

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren)

Gemeinde, Ort       Arbon
Strasse, Weg         Schmiedgasse, Parzelle Nr. 27
Antragsteller         Stadtrat
Anordnung            Aufhebung Kurzzeitparkplätze, Neumarkierung Parkplatz für Gehbehinderte

Mit Eingabe vom 19. November 2024 beantragt der Stadtrat dem Departement für Bau und Umwelt den Erlass folgender Verkehrsanordnung:

Aufhebung von zwei Kurzzeitparkplätzen, Neumarkierung eines Parkplatzes für Gehbehinderte und das Signal 4.17 "Parkieren gestattet" mit Zusatz 5.14 "Gehbehinderte" gemäss Situationsplan vom 21. Oktober 2024. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.

Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.

Arbon, 10. Januar 2025
Stadt Arbon

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