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Auflage Verkehrsanordnung Rebenstrasse (Abschnitt Nr. 32-36)

Auflagefrist

8. November bis 7. Dezember 2024

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Verkehrsanordnung

Gemeinde, Ort       Arbon
Strasse, Weg         Rebenstrasse (Abschnitt Nr. 32-36)
Antragsteller         Stadt Arbon
Anordnung            Neuanordnung Parkfelder

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

Die Neuanordnung der Parkfelder (weiss markiert) wird gemäss Antrag vom 11. September 2024 und Situationsplan vom 12. September 2024 genehmigt. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Frauenfeld, 8. November 2024
Departement für Bau und Umwelt

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