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Auflagefrist |
18. Oktober bis 16. November 2024 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gestützt auf § 4 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, RB 700) hat der Stadtrat Arbon für die öffentliche Auflage verabschiedet: Gewässerraumlinienplan Arbon, Salbach (km 0.495-0.741), Bergerbach (km 0.000-0.010) Gestützt auf § 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes erfolgt die öffentliche Auflage.
Einsprachen Jede Person, die ein rechtliches Interesse nachweist, kann innert der Auflagefrist schriftlich Einsprache beim Stadtrat Arbon, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon, erheben. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.