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Öffentliche Mitwirkung Aufhebung Sondernutzungspläne

Auflagefrist

18. Oktober bis 16. November 2024

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Öffentliche Mitwirkung

Gemäss § 9 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, RB 700) und Beschluss des Stadtrates Arbon vom 19. August 2024 wird die Aufhebung folgender Sondernutzungspläne zur öffentlichen Mitwirkung publiziert:

Quartierpläne: Baulinienpläne:
- Quartierplan Scheidweg
- Quartierplan Steinrüchsel
- Quartierplan Stachen Süd
- Quartierplan Zelg (Arbon)

Baulinienpläne:
- Baulinienplan Kirchweg
- Baulinienplan Adolph-Saurer-Quai

Gestaltungspläne:
- Gestaltungsplan Stacherholz
- Gestaltungsplan Standstrasse
- Gestaltungsplan Zelg (Frasnacht)
- Gestaltungsplan Domino
- Gestaltungsplan Landquart
- Gestaltungsplan Bleiche II
- Gestaltungsplan Scheidweg
- Gestaltungsplan Amriswilerstrasse
- Gestaltungsplan Schöfliwies
 Gestaltungsplan Philosophenweg
- Gestaltungsplan Quartierzentrum Romanshornerstrasse

Arealüberbauungsplan:
- Arealüberbauungsplan Industriestrasse

Es werden Sprechstunden angeboten. Ein Termin kann beim Sekretariat Bau/Umwelt vereinbart werden.

Einsprachen Die von der Planung betroffene Bevölkerung erhält Gelegenheit, sich mittels schriftlicher Anregungen und Stellungnahmen innert Mitwirkungsfrist dazu zu äussern. Eingaben haben einen Antrag und eine kurze Begründung zu enthalten und sind an die Stadtentwicklung Arbon, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon, zu richten.

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