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Auflage Verkehrsanordnung Bahnhofstrasse, Engelplatz

Auflagefrist

11. Oktober bis 9. November 2024

Auflageort

Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock

Entwurf Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren)

Gemeinde, Ort       Arbon
Strasse, Weg         Bahnhofstrasse, Engelplatz
Antragsteller         Stadtrat
Anordnung            Parkierungsanordnung

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

Das Signal 4.17 "Parkieren gestattet" mit den Zusätzen 5.42 "Ladestation" und "Max. 2h" gemäss Situationsplan vom 1. Dezember 2023. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen
werden.

Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.


Frauenfeld, 11. Oktober 2024
Departement für Bau und Umwelt

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