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Auflagefrist |
11. Oktober bis 9. November 2024 |
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Auflageort |
Abteilung Bau/Umwelt, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 3. Stock |
Gemeinde, Ort Arbon
Strasse, Weg Bahnhofstrasse, Engelplatz
Antragsteller Stadtrat
Anordnung Parkierungsanordnung
Das Signal 4.17 "Parkieren gestattet" mit den Zusätzen 5.42 "Ladestation" und "Max. 2h" gemäss Situationsplan vom 1. Dezember 2023. Der Situationsplan kann bei der Stadt Arbon eingesehen
werden.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Frauenfeld, 11. Oktober 2024
Departement für Bau und Umwelt